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Klimaschutz ist Menschen- und Kinderrecht!

Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern und sich dafür stark machen!

Seit 1992 sind die spezifischen Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen (0 bis 18 Jahre) in Deutschland geltendes Recht. Mit der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurden politische, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte für Kinder und Jugendliche erstmals in einem Vertrag zusammengeführt. Damit Kinder und Jugendliche ihre Rechte vollumfänglich in Anspruch nehmen können, ist die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) zwingend.

Die UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) basiert auf vier Grundprinzipien (general principles). Eines davon ist das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung (Art. 6 UNKRK). Danach hat jedes Kind das Recht, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen, in dem es sich bestmöglich entwickeln kann. Zu einem würdevollen Leben gehört außerdem das Recht, in einer gesunden Umwelt aufzuwachsen.

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Die Übersicht über die Kinderrechte in der Konvention kannst du hier downloaden. Dazu gibt es eine Erklärung, was unter dem jeweiligen Recht zu verstehen ist.

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Der Falter Kinderrechte der Bundeszentrale für politische Bildung präsentiert auf der Vorderseite ein Wimmelbild, auf dem Kinder die Themen der Kinderrechtsartikel entdecken können. Auf der Rückseite sind die Artikel der Konvention in kindgerechter Sprache so platziert, dass sie den Illustrationen des Wimmelbildes zugeordnet werden können.

Das faltbare Poster im Format DIN-A0 ist geeignet für die Bildungsarbeit mit Kindern ab 4 Jahren. Dazu gibt es von der Bundeszentrale außerdem noch das Memoriespiel "Kimemo".

In welchem Ausmaß der Klimawandel die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt, stellt der aktuelle UNICEF Report zur internationalen Klimakonferenz COP (2022) (Report zu Hitzeextremen: The Coldest Year Of The Rest Of Their Lives: Protecting Children From The Escalating Impacts Of Heatwaves) unter Beweis. Laut UNICEF sind derzeit 559 Millionen Kinder häufig Hitzewellen ausgesetzt. Selbst bei einem Anstieg der Erderwärmung um 1,7 Grad werden in 30 Jahren vermehrt Hitzewellen unvermeidbar zum Aufwachsen von Kindern gehören. UNICEF schätzt, dass dies 2050 auf alle rund zwei Milliarden Kinder auf der Welt zutreffen wird. 624 Millionen Kinder erleben bereits heute eines von drei weiteren Hitzephänomenen - wie langandauernde Hitzewellen, starke Hitzewellen oder extrem hohe Temperaturen.

Grundlage für die Umsetzung fast aller Kinderrechte sind "intakte" Umweltbedingungen

Die UN-Konvention für die Rechte des Kindes (UNKRK) bietet einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Verwirklichung der Rechte von Kindern durch eine gesunde Umwelt - auch, wenn diese Rechte nicht als spezifisch „ökologische Kinderrechte“ ausgewiesen werden.

Dies mag ein Grund dafür sein, dass eine ausdrückliche Bezugnahme auf die Rechte der Kinder in umwelt- und klimabezogenen Richtlinien, Gesetzen und Maßnahmen kaum stattfindet. Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis wird der Ausschuss für die Rechte des Kindes 2023 einen General Comment 26 zu Kinderrechten und Umwelt mit Fokus auf den Klimawandel herausgeben.

Der Orientierungsrahmen Globale nachhaltige Entwicklung benennt elf Kernkompetenzen in den Bereichen Erkennen-Bewerten-Handeln. Nachhaltige Entwicklung wird nicht mit Wachstum gleichgesetzt, vielmehr als zukunftsfähige Entwicklung für alle verstanden. Die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sind damit untrennbar mit der Umsetzung der Kinderrechte verknüpft. Neben meist offensichtlichen Zusammenhängen, beispielsweise im Bereich Gesundheit und im Bereich Bildung oder beim Schutz vor Gewalt, haben Kinderrechte eine direkte Relevanz für die Erreichung aller SDGs. Das gilt nicht nur für jene Rechte, die explizit Kinder ansprechen. Vielmehr steht jedes Entwicklungsziel in einem direkten Zusammenhang mit konkreten Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention – und umgekehrt. Darüber hinaus entsprechen die Bereiche Erkennen-Bewerten-Handeln des Orientierungsrahmens dem Ansatz der Kinderrechtsbildung (Child Rights-Based Approach). Und zwar insofern, dass die Kinderrechtsbildung auf die Vermittlung von Kinderrechtewissen über - durch - und für Kinderrechte zielt.

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Der Orientierungsrahmen Globale nachhaltige Entwicklung benennt folgende elf Kernkompetenzen in den Bereichen Erkennen-Bewerten-Handeln:

  1. Hohe Bedeutung für die Erreichung der zentralen Lernziele
  2. Orientierung an den Zieldimensionen des Leitbilds der nachhaltigen Entwicklung
  3. Betonung der globalen Perspektive und Orientierung am Modell der Handlungsebenen
  4. Berücksichtigung von Vielfalt und der zentralen Bedeutung des Perspektivenwechsels
  5. Relevanz im Hinblick auf kontextorientiertes Lernen
  6. Anschlussfähigkeit für Teilkompetenzen des Fachunterrichts
  7. Ausgewogene Konstruktion der Kompetenzbereiche Erkennen – Bewerten – Handeln
  8. Realisierbarkeit des Kompetenzerwerbs im Fachunterricht bzw. in fachübergreifenden oder fächerverbindenden Organisationsformen
  9. Verbindlichkeit für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und -stufen
  10. Möglichkeit der Überprüfung der Leistungsanforderungen (bei Ausweisung themenbezogener spezifischer Kompetenzen)
  11. Abgrenzung gegenüber überfachlichen Kompetenzen

Mehr dazu in der Publikation von Schreiber und Siege (2016, siehe in der Infobox Literatur unten)

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Kinderrechte und Klimagerechtigkeit sind eng ineinander verwoben. Deshalb müssen die Rechte und das Wohl der Kinder miteinander in den Mittelpunkt ehrgeiziger und konkreter Umweltmaßnahmen und -politiken gestellt werden, einschließlich der Anerkennung eines Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.

Für die Überprüfung der Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung haben sich auf UN-Ebene die Begriffe der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Annehmbarkeit und Adaptierbarkeit durchgesetzt. Insbesondere die Sonderberichterstattung zum Recht auf Bildung und der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nutzen diese Einteilung.

Diese wird auch als „4A-Schema“ (für die engl. Begriffe availability, accessibility, acceptability und adaptability) bezeichnet. Die allgemeine Bermerkung Nr. 13 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte führt aus, dass „die Bildung in all ihren Formen und auf allen Ebenen“ diese vier Merkmale aufweisen muss. Es heißt dort weiter: „Bei der Prüfung geeigneter Wege der Anwendung dieser 'miteinander verknüpften und wesentlichen Merkmale' muss das Wohl der Schüler:innen und Studierenden ein Hautkriterium sein“.

(UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu hochwertiger Bildung, 1999; zum Menschenrecht auf Bildung findest du außerdem hier weitere Informationen)

Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW

Das Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW unterstützt Schulen dabei, die komplexen Zusammenhänge zwischen einer sicheren und gesunden Umwelt einerseits und den Rechten der Kinder andererseits ins Bewusstsein aller schulischen Akteure zu heben, die Institution Schule auf ihre kindgerechte Verfasstheit kritisch zu überprüfen und nachhaltig und rechteorientiert zu transformieren.

Das Landesprogramm steht allen Schulformen in zwei Formaten zur Teilnahme offen:

  • um die Durchführung eines „Pädagogischen Tages KINDERRECHTSBILDUNG“
  • ein viertägiges Jahrestraining: „…auf dem Weg zur KINDERRECHTESCHULE“

Die Angebote können einzeln gebucht werden.

Das Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW wird in Kooperation zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung NRW, UNICEF Deutschland und EDUCATION-Y durchgeführt. Es unterstützt Schulen dabei, sich zu einem beteiligungsorientierten Bildungsort mit non-formalen und informellen Lerngelegenheiten unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechte der Kinder und Jugendlichen (UN-KRK) zu entwickeln. Es zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren, die Rechte an der Schule erlebbar werden zu lassen. Es hat auch zum Ziel Kinder und Jugendliche zur Inanspruchnahme ihrer Rechte ausdrücklich zu ermutigen oder ihnen die Möglichkeit zu geben bei einer Nichtgewährung / Verletzung dieser Rechte diese nachdrücklich einzufordern.

Ihre Ansprechpartnerin:

Elisabeth Stroetmann (Landeskoordinatorin Kinderrechteschulen NRW | Education Y)
T: 0211-30 32 91-26
E-Mail: elisabeth.stroetmann@education-y.de
https://www.kinderrechteschulen-nrw.de

Grundlagen der Menschenrechtsbildung

Weitere Informationen zum Menschenrecht auf Bildung

UN-Kinderrechtskonvention in einfacher und verschiedenen Sprachen

Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Kinderrechte von UNICEF findest Du hier

Interaktives Mapping zum Zusammenhang der Kinderrechte und der SDGs

Erklärung der UN zur Menschenrechtsbildung Artikel 2.2

Landesprogramm Kinderrechteschulen NRW

Illustration zum Beitrag: Benjamin Bertram

Literatur:

UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu hochwertiger Bildung (1999): Durchführung des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. URL: https://www.un.org/depts/german/wiso/ec-12-1999-10.pdf

Schreiber, J.-R.; Siege, H. (2016): Orientierungsrahmen Globale nachhaltige Entwicklung. Ergebnis des gemeinsamen Projekts der Kultusministerkonferenz (KMK) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 2004–2015, Bonn. URL: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_06_00-Orientierungsrahmen-Globale-Entwicklung.pdf

UNICEF Report zur internationalen klimakonferenz (2022): The coldest year of the rest of their lives. Protecting children from the escalating impacts of heatwaves. URL: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/unicef-report-cop27/315200

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